Notfallordner Selbstständige
Selbstständige sind Inhaber einer eigenen Firma, die als Einzelgesellschaft bzw. Personengesellschaft besteht.
aufgrund der Unternehmensform "Personengesellschaft (z. B. als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder z. B. als GmbH & Co. KG) sind vielfältige Unterschiede zu beachten, die ein allgemeiner Notfallordner nicht berücksichtigen kann.
Neben der Unternehmensform sind auch Differenzen der einzelnen Branchen zu beachten. Denn sonst ist nur eine halbe Vorsorge getroffen.
Notfallordner Selbstständige
Was ein Selbstständiger alles beachten muss, ergibt sich aus der einzelnen Branche.
Die Unterschiede ergeben sich beispielsweise auch nochmals innerhalb der Bereiche:
Freiberuflern
Gesundheitsberufen
Selbstständigen mit Zulassungsvoraussetzungen
41 zulassungspflichtigen Handwerkern
zulassungsfreien Handwerkern
Notfallordner Selbstständige Allgemeine Besonderheiten
Eine allgemeine Besonderheit besteht bei Einzelunternehmungen bei den Fragen:
Wer leitet meine Firma, wenn ich geschäftsunfähig bin?
Kann meine Firma einfach abgemeldet werden, wenn ich geschäftsunfähig bin oder versterbe?
Was passiert, wenn mein Ehepartner geschäftsunfähig wird oder verstirbt mit meiner Firma?
Welche Besonderheiten ergeben sich für meine Firma, wenn ich minderjährige Kinder habe?
Was muss ich bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und in der Hinterbliebenenversorgung als Firmeninhaber beachten?
Notfallordner Selbstständige Branchenabhänige Besonderheiten
Aufgrund der unterschiedlichen Branchen gibt es weitere Differenzierungen, die ein allgemeiner Notfallordner nicht abdecken kann.
Ist der Firmensitz bei Geschäftsunfähigkeit bzw. im Todesfall geregelt? Handelt es sich um einen angemieteten Firmensitz oder um Eigentum?
Welche DIN-Vorschriften müssen wann beachtet werden?
Gibt es in meiner Branche Voraussetzungen, die bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall eingehalten werden müssen?